Österreichisches Gemeindeverzeichnis Stand 1.1.2012

Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist. 

Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab. Es enthält alle Gemeinden Österreichs, der Gemeinde ist eine 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) zugeordnet. Ebenfalls angeführt ist die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum jeweiligen Gerichtsbezirk und der NUTS-Code.
Die 1. Stelle der Gemeindekennziffer bildet das Bundesland ab, die ersten 3 Stellen sind ident mit der Politischen Bezirkskennziffer.

Folgende Informationen werden je Gemeinde, Gerichtsbezirk, Politischen Bezirk, NUTS und Bundesland dargeboten (Gebietsstand 1.1.2012):

1. die Fläche in ha,
2. die Anzahl der Gebäude aufgrund der Gebäude- und Wohnungszählung vom 15. Mai 2001,
3. Bevölkerungszahl der Volkszählung vom 15. Mai 2001, das rechtlich verbindliche Gemeindeergebnis, Kundmachung vom 23.9.2004
4. die Bevölkerungszahl 31.10.2010 gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 für das Finanzjahr 2012
5. die Bevölkerungszahl am 1.1.2012

Im Anhang werden alle Gebiets- und Bezeichnungsänderungen seit dem 1.1.2002 angeführt.

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Inhaltsverzeichnis: 

TEXTTEIL
Erläuterungen 9
Bundesländerübersicht  13
Gliederung in Politische Bezirke 14
Gliederung in Gerichtsbezirke 18
Gemeindegrößenklassen  23
Gliederung in NUTS-Einheiten  26

TABELLENTEIL
Gemeindeverzeichnis nach Politischen Bezirken und Statutarstädten  33

ANHANG
Alphabetisches Register der Gemeinden  119
Änderungen in der Verwaltungsgliederung  143
Topographische Produkte  159

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