Open Data EU: Europe's Public Data


Open Data wird in zahlreichen Ländern Europas bereits umgesetzt. Die Kataloge der ersten Stunde umfassen mittlerweile sehr umfangreiche Datenbestände. Nun greift auch die Europäische Union das Thema auf und setzt auf offene Daten. Für EU-Kommissarin Neelie Kroes ist Open Data fixer Bestandteil ihrer IKT-Strategie für eine europäische Informationsgesellschaft.

Demnach will die Regierungseinrichtung zunächst mit einem eigenen Open-Data-Portal vorangehen und auf den EU-Rat und das Parlament einwirken, vergleichbare Online-Plattformen zu schaffen. Die eigenen Verwaltungsinformationen ist als Beta-version verfügbar. Parallel will die Kommission einheitliche Open-Data-Regeln für alle Mitgliedsstaaten vorschlagen. leider sieht die EU-Kommission Open-Data eher neoliberal als "Goldmine" denn als güldener Weg zur Informationsfreiheit der Bürger. Dass das eine dem anderen ebenso nützlich sein kann, daran fehlt es der autokratischen EU-Kommission noch an bürgernaher Fantasie.

Die Kommission schlägt zumindest vor, die Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wie folgt zu ändern:

  • Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, auch zu beliebigen – gewerblichen wie nicht-gewerblichen – Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind.
  • Festlegung des Grundsatzes, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten („Zusatzkosten“) liegen; in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden, soweit die Erhebung von Gebühren nicht ordnungsgemäß begründet wird.
  • Einführung einer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten in üblichen, maschinenlesbaren Formaten, damit die Daten effektiv weiterverwendet werden können.
  • Schaffung einer behördlichen Aufsicht zur Durchsetzung dieser Grundsätze.
  • Massive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich zum ersten Mal auch auf Bibliotheken, Museen und Archive; die bestehenden Vorschriften von 2003 werden dann auch für Daten aus solchen Einrichtungen gelten.

Darüber hinaus wird die Kommission ihre eigenen Daten über ein neues „Datenportal“ öffentlich zugänglich machen. Hierfür hat sie bereits einen Vertrag geschlossen. Dieses Portal befindet sich gegenwärtig noch in der „Beta-Version“ (Entwicklungs- und Testphase). Damit wird es rechtzeitig als einheitlicher Zugangspunkt für weiterverwendbare Daten aus allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU und aus nationalen Behörden dienen.

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