[ #Österreich] Österreichisches Ortsverzeichnis nach Bundesländern


Besonders wertvoll sind die alphabetischen Verzeichnisse: Ortsverzeichnis, gegliedert nach Politischen Bezirken, Gerichtsbezirken und Gemeinden und der Siedlungsnamen. Bedeutsam natürlich auch die statistischen Daten dazu: Gebäude, Wohnungen, Haushalte, Einwohner, Nebenwohnsitze, Arbeitsstätten.

Volkszählung. Das Ortsverzeichnis von Österreich erscheint seit 1869 jeweils im Anschluss an
Volkszählungen Diese Publikation ist nicht nur nach Gemeinden sondern auch innerhalb jeder Gemeinde nach Ortschaften gegliedert Zusätzlich angeführt sind alle Siedlungsnamen die im Bereich einer Ortschaft liegen Eine Blattübersicht der Österreichischen Karte 1:50 000 und eine Gemeindegrenzkarte für das jeweilige Bundesland bilden den Anhang eines jeden der 9 Länderhefte.

Ortsverzeichnis. Wie bei früheren Ortsverzeichnissen wurde auch diesmal durch die Statistik Austria die Siedlungsgliederung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden festgelegt Dabei wurde getrachtet, hinsichtlich des Namengutes eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen dem Ortsverzeichnis und der amtlichen Österreichischen Karte 1:50 000 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen zu erzielen.

Der Gebietsstand des vorliegenden Ortsverzeichnisses entspricht bezüglich der Politischen Bezirke, Gerichtsbezirke und Gemeinden jenem der Volkszählung vom 15. Mai 2001 und ist mit dem vom 1. Jänner 2001 identisch Hingegen wurden Änderungen im Siedlungsbestand und bei Siedlungsnamen bis Redaktionsschluss vorgenommen.

Das Werk gibt für die Verwaltungseinheiten sowie für Ortschaften und Zählsprengel die Zahl der Gebäude, Wohnungen, Haushalte, Einwohner, Nebenwohnsitzfälle (erstmalig), nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebsstätten an

Die bis 1991 gebräuchlichen Ortschaftsbestandteile sind nur aufgelistet, es werden aber keine Daten mehr ausgewiesen Die Schreibweisen der Gemeindenamen sind gesetzlich festgelegt, jene der Ortschaften nur in einzelnen Bundesländern.


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