Gemeinden = Österreich. Grundsätzlich gehört nach Artikel 116 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete. Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstädte sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.
Selbstverwaltungskörperschaft. Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom
Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft
mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist.
Gemeindekennziffer. Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab. Es enthält alle Gemeinden Österreichs, der Gemeinde ist eine 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) zugeordnet. Ebenfalls angeführt ist die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum jeweiligen Gerichtsbezirk und der NUTS-Code. Die 1. Stelle der Gemeindekennziffer bildet das Bundesland ab, die ersten 3 Stellen
sind ident mit der Politischen Bezirkskennziffer.
Folgende Informationen werden je Gemeinde, Gerichtsbezirk, Politischen Bezirk,
NUTS und Bundesland dargeboten (Gebietsstand 1.1.2015):
1. die Fläche in ha,
2. die Anzahl der Gebäude aufgrund der Registerzählung vom 31.10.2011,
3. Bevölkerungszahl der Registerzählung vom 31.10.2011,
4. die Bevölkerungszahl vom 31.10.2013 gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 für das
Finanzjahr 2015
Selbstverwaltungskörperschaft. Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom
Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft
mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist.
Gemeindekennziffer. Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab. Es enthält alle Gemeinden Österreichs, der Gemeinde ist eine 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) zugeordnet. Ebenfalls angeführt ist die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum jeweiligen Gerichtsbezirk und der NUTS-Code. Die 1. Stelle der Gemeindekennziffer bildet das Bundesland ab, die ersten 3 Stellen
sind ident mit der Politischen Bezirkskennziffer.
Folgende Informationen werden je Gemeinde, Gerichtsbezirk, Politischen Bezirk,
NUTS und Bundesland dargeboten (Gebietsstand 1.1.2015):
1. die Fläche in ha,
2. die Anzahl der Gebäude aufgrund der Registerzählung vom 31.10.2011,
3. Bevölkerungszahl der Registerzählung vom 31.10.2011,
4. die Bevölkerungszahl vom 31.10.2013 gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 für das
Finanzjahr 2015
Sämtliche dargebotenen Informationen sind auf den Gebietsstand 1.1.2015 abgestellt. Gemeindestrukturrreform Steiermark. Im Falle des Landes Steiermark bedeutet dies, dass die ausgewiesene Gemeindestruktur jener entspricht, die durch die Gemeindestrukturreform geschaffen wurde.Bezeichnungsänderungen. Im Anhang werden alle Gebiets- und Bezeichnungsänderungen seit dem 31.10.2011 angeführt.
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- Interaktive Karte Regionale Gliederung der Gemeinden Österreichs
- Gemeindeverzeichnis Stand 1.1.2015
- Gemeindeverzeichnis 2005
- Gemeindeverzeichnis 2006
- Gemeindeverzeichnis 2007
- Gemeindeverzeichnis 2008
- Gemeindeverzeichnis 2009
- Gemeindeverzeichnis 2010
- Gemeindeverzeichnis 2011
- Gemeindeverzeichnis 2012
- Gemeindeverzeichnis 2013
- Mehr dazu auf Google: Österreichisches Gemeindeverzeichnis Stand 1.1.2015
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- 1.1.16 [Letzte Aktualisierung, online seit 26.11.15]
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